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AGB und Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Das Büro Emden“Kaufmännische Dienstleistungen (Stand: Mai 2012)
§ 1 Leistungsumfang
(1) Die Firma Das Büro Emden Ralf Wübbena e.K., Nordertorstraße 30, 26725 Emden im weiteren „Das Büro“ genannt erbringt kaufmännische Dienstleistungen in Absprache mit dem Auftraggeber/Kunden. Die zu erbringenden Leistungen wurden im Vorfeld zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich definiert. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt „Das Büro“ Leistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Der Leistungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Tarifs oder Vereinbarung.
(2) „Das Büro“ sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die vereinbarten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. „Das Büro“ verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge mit großer Sorgfalt und fachlich qualifiziert auszuführen. Sofern bestimmte Qualifikationen ausschlaggebend/Voraussetzung für die Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber sind, so sind diese bei Vertragsabschluss durch den Auftraggeber zu nennen bzw. zu erfragen. Die Qualität der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch die Mitwirkung durch den Auftraggeber und ggf. der ihm zuzurechnenden Personen. Trotz größter Sorgfalt kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Inhalte versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weiterverarbeitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftragsnehmer (§ 2 Abs. 5) unabdingbar.
(3) „Das Büro“ ist berechtigt, in gebotenem Umfang Wartungsarbeiten an ihren technischen Systemen durchzuführen. Sie wird dies nach Möglichkeit zu Zeiten tun, in denen keine oder jedenfalls nur geringe Beeinträchtigungen für den Auftraggeber zu erwarten sind. In unaufschiebbaren Fällen ist „Das Büro“ berechtigt, Wartungsarbeiten auch zu Zeiten durchzuführen, in denen Beeinträchtigungen nicht vollständig auszuschließen sind. Das Büro wird alle Maßnahmen ergreifen, die Beeinträchtigungen auf das Notwendigste begrenzen.
(4) „Das Büro“ kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter - beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes - oder zur Durchführung unaufschiebbaren Wartungsarbeiten am technischen System (Abs. 5) an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Das Büro verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.
(5) „Das Büro“ ist berechtigt, dritte Dienstleistungsunternehmen bei der Erbringung der zuvor genannten Leistungen einzuschalten, solange dies dem Vertragszweck nicht widerspricht, diese die selben Qualitätsstandards einhalten wie „Das Büro“ selbst und sich ausdrücklich zur umfassenden Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichten (§ 3 Abs. 1).
(6) Soweit zum Leistungsumfang Rufnummern oder E-Mail Adressen während der Vertragsdauer überlassen werden, besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Rufnummern oder E-Mail Adressen über Leistungszeitpunkt hinaus oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. „Das Büro“ bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an diesen Rufnummern und E-mail Adressen; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung von Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftraggebers ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit „Das Büro“.
§ 2 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich „Das Büro“ Dienstleistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen - gleich welcher Art - verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien „Das Büro“ zuzurechnen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, eMail System, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung hierfür. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, „Das Büro“ unverzüglich über eventuelle Änderungen seiner Anschrift, der Rechtsform oder der gesetzlichen Vertretung zu unterrichten.
(3) Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2 nicht nach, ist „Das Büro“ berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass es als externer Dienstleister für den Leistungsnehmer tätig ist, wenn dies zur Wahrung ihrer eigenen Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter, erforderlich ist.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern er Zugangsdaten zu „Das Büro“ Systemen erhalten hat, diese vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der bei „Das Büro“ hinterlegten Anweisungen etc. ausschließlich schriftlich oder in Ausnahmefällen telefonisch mit einem bei Vertragsbeginn vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung ("Telefonpasswort") vorzunehmen.
Der Auftraggeber akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an „Das Büro“ herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen nicht ausgeführt werden können. Das Recht von „Das Büro“, anderweitige zusätzliche oder die bisherigen Methoden ersetzende Identifikationsmethoden einzuführen, bleibt hiervon unberührt.
(5) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch „Das Büro“ oder seiner Mitarbeiter möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig erfasst, wiedergegeben, weitergeleitet oder weiterverarbeitet wurden, obliegt es dem Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang diese Unklarheiten oder Fehler auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.
(6) Bei der Nutzung von Telefondiensten und sonstigen Sekretariatsdiensten wird der Auftraggeber „Das Büro“ rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, wenn zu erwarten ist, dass das abzuwickelnde Anrufvolumen - z.B. bei Werbeaktionen o. ä. - über das bis dahin übliche Maß deutlich hinausgehen wird. Übersteigt das Anrufvolumen das übliche Maß erheblich, ist „Das Büro“ ohne eine solche Ankündigung berechtigt, die Anrufbearbeitung auf das bisherige Maß zu beschränken.
(7) Sollte im Zuge dieses Vertrages „Das Büro“ dem Kunden Software zur Verfügung stellen, bleibt diese im Eigentum der Firma „Das Büro“ und ist nach Vertragsende restlos und ohne gesonderte Aufforderung zu löschen. Dies gilt auch für erstellte Excel Tabellen und inbesondere deren Formel die für die Leistungserbringung entwickelt wurden. Jegliche Veränderung, Verbreitung sowie Weiterentwicklung der Software durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt und wird im Falle des Verstoßes mit einer Vertragsstrafe von 20.000 EUR belegt, soweit „Das Büro“ keinen höheren oder der Kunde keinen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 3 Vertragsbeginn
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste. Sollte der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers per Telefon zustande kommen, so sendet „Das Büro“ dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung zu. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und das aktuelle Preisverzeichnis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits zuvor mit einem übersandt wurden oder anderweitig Bekannt sind bzw. bekannt sein müssen.
§ 4 Datenschutz
(1) „Das Büro“ sichert dem Auftragnehmer zu, sämtliche Mitarbeiter vertraglich zu umfassender Verschwiegenheit zu verpflichten. Das gleiche gilt für Dienstleistungsunternehmen, die sie zur Erbringung ihrer Dienste eingeschaltet hat (§ 1 Abs. 7).
(2) „Das Büro“ erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Entgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen (§ 33 BDSG).
(3) Insbesondere werden gespeichert: Kundennummer und Kennung des Kunden, Korrespondenzen, Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt von Gesprächen, sowie die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter Sonderdienstleistungen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist vorbehaltlich der Absätze 4 und 5 ausgeschlossen.
4) Soweit die Daten zum Nachweis von Entgelten gespeichert werden, verpflichtet sich „Das Büro“, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.
(5) Sonstige, insbesondere jegliche personenbezogenen Daten gibt „Das Büro“ nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. § 13 UKlaG).
(6) Eine Veröffentlichung oder sonstiger Weitergabe der durch „Das Büro“ erbrachten Ergebnisse darf nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Aufnehmers („Das Büro“) erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000€ fällig.
§ 5 Haftung
(1) „Das Büro“ haftet für Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag in Höhe des Leistungsentgelts für die vereinbarte Dienstleistung begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Die maximale Haftungssumme ist auf 3.000 Euro begerenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet „Das Büro“ auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggeber bzw. ihren Kunden und „Das Büro“ Mitarbeitern beruhen, ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 2 Abs. 5) nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den in § 2 Abs. 4 genannten Kommunikationswegen übermittelt hat.
(3) Die Haftung von „Das Büro“ für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere von Telekommunikationsdiensteanbietern oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen etc. - verursacht werden, ist ausgeschlossen.
§ 6 Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, Form von Willenserklärungen
(1) Das Vertragsverhältnis ist abhängig von dem vereinbarten Wirtschaftsdienst und der darin vereinbarten Dienste und Laufzeit. Soll nach Ablauf eines vereinbarten Wirtschaftsdienstes/Auftrag dieser verlängert oder erweitert werden, oder während der Laufzeit weitere Leistungen erbracht werden, so hat dies im Regelfall schriftlich zu erfolgen. Telefonische Erweiterungen sind in nur Ausnahmen möglich. Eine Auftragsbestätigung wird im Falle einer telefonischen Änderung/Erweiterung von „Das Büro“ dem Kunden zugesendet.
(2) Innerhalb der Befristung aus Abs. 1 Satz 1 kann „Das Büro“ das Vertragsverhältnis nur dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine seiner in § 2 Abs. 1 genannten Verpflichtungen nachhaltig verletzt. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(3) Willenserklärungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form. Letztere ist nur gewahrt, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzugefügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen hat (§ 126a BGB). Die Übermittlung per Telefax genügt nicht der Schriftform. Kündigungen und sonstige Willenserklärungen von „Das Büro“ werden stets an die letzte von dem Käufer benannte Post oder E-Mail-Anschrift gerichtet und sind auch dann wirksam, wenn der Auftraggeber dort nicht mehr erreichbar ist. § 7 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort (1) Gegen Ansprüche von „Das Büro“ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.
(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen „Das Büro“ und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Emden.
Datenschutzerklärung
Allgemeiner Hinweis und PflichtinformationenBenennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Das Büro Emden Dipl. -Kfm. Ralf Wübbena e.K.
Nordertorstr. 30, 26725 Emden
eMail.: info(at)das-buero-emden.de
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
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Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
AGB für Beratungsdienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Schulungen (Stand 01.03.2012)1. Geltung der AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages über Beratungsleistungen und/oder Schulungen verbindlicher Vertragsbestandteil.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen und/oder Schulungen kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Das Büro Emden Ralf Wübbena e.K., Nordertorstraße 30, 26725 Emden, im Weiteren genannt „Das Büro“, zustande. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg. 3. Pflichten der Ralf Wübbena Wirtschaftsberatung genannt das „Das Büro“
„Das Büro“ verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge mit großer Sorgfalt mit fachlich qualifizierter Beratung auszuführen. Sofern bestimmte Qualifikationen ausschlaggebend/Voraussetzung für die Erteilung des Beratungsauftrags durch den Auftraggeber sind, so sind diese bei Vertragsabschluss durch den Auftraggeber zu nennen bzw. zu erfragen. Die Qualität der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch den Auftraggeber und gegebenenfalls seiner Geschäftsleitung und/oder Mitarbeiter. „Das Büro“ schuldet die fachgerechte Erbringung der Leistungen, die sie beeinflussen kann, übernimmt aber keine Haftung für das Ergebnis und die Umsetzung der Ergebnisse.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Firma „Das Büro“ alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Unterlagen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte Sorge tragen. Der Auftraggeber wird darüber hinaus die Firma „Das Büro“ unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.
5. Geheimhaltungspflicht
Die Firma „Das Büro“ und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Beratung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmens-, projekt- oder personenbezogene Sachverhalte über das Unternehmen des Auftraggebers verpflichtet, es sei denn diese Sachverhalte sind öffentlich bekannt oder zugänglich. Ausgenommen hiervon ist die Nennung des Kunden als Referenz, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe widersprochen hat.
6. Urheberrechte
Der Auftraggeber wird die durch die Firma „Das Büro“ im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, jegliche schriftliche Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum der Firma „Das Büro“.
7. Erwerb von Rechten
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Firma „Das Büro“ zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an andere Gewerbetreibende zu weiterer oder anderer wirtschaftlicher Nutzung als dem Auftragszweck weiterzugeben, es denn dies wird mit „Das Büro“ bei Vertragsabschluss expliziet und für jeden Einzelfall schriftlich vereinbart. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch die Firma „Das Büro“ bleibt hiervon unberührt.
8. Datenspeicherung
Der Auftraggeber gestattet der Firma „Das Büro“, betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens zur Erstellung von Statistiken zu speichern. Die Firma „Das Büro“ sichert zu, dass diese betrieblichen Daten absolut vertraulich behandelt und keinesfalls ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden, es sei denn „Das Büro“ ist gesetzlich dazu verpflichtet.
9. Auftragsunterlagen
Die Firma „Das Büro“ wird nach Beendigung des Auftrages und Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen des Auftraggebers alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben. Eine Verpflichtung der Firma „Das Büro“ zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen besteht nicht, es sei den es wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Auftragsunterlagen die „Das Büro“ vom Auftraggeber erhält, werden soweit möglich und praktikabel umgehend eingescanned und in PDF Dateien umgewandelt. Die Unterlagen werden nach erfolgter elektronischer Speicherung umgehend wieder an den Auftraggeber zurückgegeben, es sei denn es wird eine gesonderte Vereinbarung über die Erstellung einer Dokumentation geschlossen. Von der Rückgabepflicht sind solche Unterlagen nicht betroffen, die „Das Büro“ aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufbewahren muss.
10. Öffentliche Zuschüsse
Die Firma „Das Büro“ prüft soweit dies im Auftrag definiert wurde, ob für den Auftraggeber die Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen aus Landesmitteln, Bundesmitteln oder EU-Mitteln besteht. Sie übernimmt im Rahmen der Beratung die Vorbereitung entsprechender Antragsunterlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Gewährung der Zuschüsse übernimmt die Firma „Das Büro“ keinerlei Haftung.
11. Honorar, Rechnungsstellung
Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt 0,5 Stunden. Sofern nicht gemäß zuvor vereinbartem Stundensatz die Leistungsabrechnung erfolgt, beinhaltet das Tageshonorar acht Zeitstunden [zu 60 min]. An- und Abfahrt sind in der Arbeitszeit nicht enthalten. Für Termine außerhalb der Geschäftsräume von „Das Büro“ kommen entfernungsabhängige Fahrtkosten von 0,30€/KM sowie ein Stundensatz von 20€/Std für Fahrt- bzw. Reisezeit und eventuell Spesen für Übernachtung und Verpflegung hinzu. Die Firma „Das Büro“ ist berechtigt die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen sowie im Rahmen der Durchführung des Auftrages Abschlagsrechnungen zu erstellen. Aufrechnungen gegen Honorarforderungen der Firma „Das Büro“ sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00 und Verzugszinsen Höhe von 2% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz an. Die Firma „Das Büro“ kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Firma „Das Büro“ auch während der Laufzeit des Vertrages die Fortführung von Leistungen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich der offen stehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Gegenansprüche der Firma „Das Büro“ kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
13. Abwerbung von Mitarbeitern
Beide Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Angestellten oder freien Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, diesen anzustellen oder mit diesem direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse – auch nicht über oder für Dritte – einzugehen.
14. Haftung
Eine Haftung der Firma „Das Büro“ auf Schadensersatz – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen jedoch eine Haftung für eine schriftlich zugesicherte Leistung sowie für fahrlässiges Verhalten der Firma „Das Büro“ oder eines Erfüllungsgehilfen, wird auf den Gesamthöchstbetrag von € 3.000,00 (Dreitausend Euro) beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung durch grobfahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für genannte Schadensersatzansprüche beschränkt sich ferner bei jedem fahrlässigen Verhalten auf vorhersehbare Schäden. Das Büro haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
15. Kündigung
Kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung das Auftragsverhältnis, so behält die Firma „Das Büro“ den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, wobei sie sich das anrechnen lassen muss, was sie durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Wenn die Kündigung durch die Firma „Das Büro“ aufgrund eines Umstandes erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erfolgt keine Anrechnung was „Das Büro“ durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt in beiden Fällen hiervon unberührt.
Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der andere Vertragspartner seine Vertragsverpflichtungen trotz entsprechender Mahnung schuldhaft nicht nachkommt.
16. Beratungstermine/Schulungstermine
Verbindlich vereinbarte Beratungstermine und/oder Schulungstermine können von beiden Seiten bis 15 Tage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Gleiches gilt, soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich geworden ist, das von keiner Seite zu vertreten ist und das die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht. Bei einer Absage eines verbindlich vereinbarten Beratungstermins durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor diesem Termin kann die Firma „Das Büro“ eine Entschädigung für jeden abgesagten Beratungstag wie folgt pauschal in Rechnung stellen:
- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag 200,00 € für gebuchte Tagesleistungen
- ab dem 3. Tag 300,00 € für gebuchte Tagesleistungen
- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag 20,00 € für Kurztermine unter 2 Stunden
- ab dem 3. Tag 30,00 € für Kurztermine unter 2 Stunden
- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag 40,00 € für Termine über 2 Stunden bis 8 Stunden
- ab dem 3. Tag 60,00 € für Termine über 2 Stunden bis 8 Stunden
Bei einer kurzfristigen Absage eines Seminars ab dem 14. Tag vor dem Seminar fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Seminar- bzw. Schulungspreises an. Bei einer Absage ab dem 3. Tag vor dem Seminar/Schulung wird der gesamte Seminar- bzw. Schulungspreis erhoben. Zu erstatten sind daneben die aufgewendeten sonstigen Kosten (Reisekosten, Hotelkosten, etc.) unter Berücksichtigung etwaiger Stornierungsgutschriften. Können Schulungstermine aufgrund nicht genügender Teilnehmerzahl nicht stattfinden, so werden die Teilnehmer hierüber rechtzeitig informiert. Für abgesagte Beratungstermine/ Schulungstermine wird einvernehmlich ein neuer Termin festgelegt. Weist der Auftraggeber der Firma „Das Büro“ nach, dass tatsächlich ein geringerer Schaden als die pauschal berechnete Ausfallentschädigung entstanden ist, so hat er nur diesen geringeren Betrag zu erstatten.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Emden.
