Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Unsere Leistungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Überprüfung von Sicherheitsvorschriften
- Ladungssicherung, Gefahrgut- und Transportmanagement,
- Optimierung von Betriebsabläufen,
- Erstellung von Checklisten
- Durchführung von Schulungen
Betrieblicher Arbeitsschutz
Wer?
Warum?
Wie?
Maßgebliche Gesetze:
- Arbeitsschutzgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Richtlinien
- Technische Regeln
1. Zunächst einmal hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen, die dazu dienen die Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern bzw. sicherstellen – vgl. §3 ArbSchG.
Konkret ist der Betriebsinhaber (oder sein Betriebsleiter wenn dieser definiert ist) in der Verantwortung, diese Maßnahmen zu organisieren, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – vgl. §13 ArbSchG.
Der Betriebsinhaber/Betriebsleiter hat die Möglichkeit diese Arbeiten an eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter (fachkundige Personen) zu delegieren, sofern diese alle erforderlichen Möglichkeiten und Mittel hierzu erhalten.
Weiter kann der Betriebsinhaber sich einer anderen Firma unterstützend bedienen, die Verantwortlichkeit verbleibt jedoch bei dem Betriebsinhaber.
2. Um Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes festzulegen, ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – vgl. §5 ArbSchG.
3. Bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern wird eine besondere Dokumentation zwingend verpflichtend – vgl. §6 ArbSchG.
4. Um die ermittelten und getroffenen Maßnahmen an die Mitarbeiter weiterzugeben, sind angemessene Unterweisungen durchzuführen. Diese Unterweisungen umfassen Arbeitsanweisungen und Erläuterungen bzgl. der Tätigkeiten, der Gefahren und der zu treffenden Schutzmaßnahmen.
5. Je nach Arbeiten sind Gesundheitsüberprüfungen der Mitarbeiter und/oder Überprüfungen der Arbeitsmittel auf deren Sicherheit durchzuführen – vgl. Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, sowie allgemeine Prüffristen etc.
Konsequenzen
Wenn es trotz aller präventiven Maßnahmen zu einem Arbeitsunfall kommt, werden die Kosten die auf den verunfallten Mitarbeiter entfallen, durch die Berufsgenossenschaft übernommen. Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt hat. Bei kleineren Nichteinhaltungen kann es zu Ordnungswidrigkeitstrafen kommen. Bei groben, bzw. grob fahrlässigen, oder vorsätzlichen Verstößen würde der Versicherungsschutz komplett entfallen. Weiter könnte ein Straftatbestand vorliegen (der Körperverletzung) und der Betriebsleiter müsste persönlich haften.
Was ist zu tun?
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeiten der Mitarbeiter erstellt werden.
Entsprechend dieser Gefährdungsbeurteilung werden dann Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeiter festgelegt (Beispiel Sicherheitsbekleidung – kurz PSA genannt).
Entsprechend der festgelegten Maßnahmen, werden die Arbeitsmittel und Abläufe definiert und Betriebs- und Arbeitsanweisungen erstellt (soweit möglich).
Im nächsten Schritt werden die Mitarbeiter hinsichtlich der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen unterwiesen (diese Unterweisung wird dokumentiert) und gegebenenfalls geschult.
Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen des Arbeitsschutz und der Betriebssicherheit.