AGB für Beratungsdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Schulungen (Stand 01.03.2012)

1. Geltung der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages über Beratungsleistungen und/oder Schulungen verbindlicher Vertragsbestandteil.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen und/oder Schulungen kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Das Büro Emden Ralf Wübbena e.K., Nordertorstraße 30, 26725 Emden, im Weiteren genannt „Das Büro“, zustande. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg.

3. Pflichten der Ralf Wübbena Wirtschaftsberatung genannt das „Das Büro“

„Das Büro“ verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge mit großer Sorgfalt mit fachlich qualifizierter Beratung auszuführen. Sofern bestimmte Qualifikationen ausschlaggebend/Voraussetzung für die Erteilung des Beratungsauftrags durch den Auftraggeber sind, so sind diese bei Vertragsabschluss durch den Auftraggeber zu nennen bzw. zu erfragen. Die Qualität der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch den Auftraggeber und gegebenenfalls seiner Geschäftsleitung und/oder Mitarbeiter. 

„Das Büro“ schuldet die fachgerechte Erbringung der Leistungen, die sie beeinflussen kann, übernimmt aber keine Haftung für das Ergebnis und die Umsetzung der Ergebnisse.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Firma „Das Büro“ alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Unterlagen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte Sorge tragen. Der Auftraggeber wird darüber hinaus die Firma „Das Büro“ unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.

5. Geheimhaltungspflicht

Die Firma „Das Büro“ und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Beratung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmens-, projekt- oder personenbezogene Sachverhalte über das Unternehmen des Auftraggebers verpflichtet, es sei denn diese Sachverhalte sind öffentlich bekannt oder zugänglich. Ausgenommen hiervon ist die Nennung des Kunden als Referenz, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe widersprochen hat. 

6. Urheberrechte

Der Auftraggeber wird die durch die Firma „Das Büro“ im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, jegliche schriftliche Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum der Firma „Das Büro“.

7. Erwerb von Rechten

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Firma „Das Büro“ zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an andere Gewerbetreibende zu weiterer oder anderer wirtschaftlicher Nutzung als dem Auftragszweck weiterzugeben, es denn dies wird mit „Das Büro“ bei Vertragsabschluss expliziet und für jeden Einzelfall schriftlich vereinbart. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch die Firma „Das Büro“ bleibt hiervon unberührt.

8. Datenspeicherung

Der Auftraggeber gestattet der Firma „Das Büro“, betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens zur Erstellung von Statistiken zu speichern. Die Firma „Das Büro“ sichert zu, dass diese betrieblichen Daten absolut vertraulich behandelt und keinesfalls ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden, es sei denn „Das Büro“ ist gesetzlich dazu verpflichtet.

9. Auftragsunterlagen

Die Firma „Das Büro“ wird nach Beendigung des Auftrages und Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen des Auftraggebers alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben. Eine Verpflichtung der Firma „Das Büro“ zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen besteht nicht, es sei den es wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Auftragsunterlagen die „Das Büro“ vom Auftraggeber erhält, werden soweit möglich und praktikabel umgehend eingescanned und in PDF Dateien umgewandelt. Die Unterlagen werden nach erfolgter elektronischer Speicherung umgehend wieder an den Auftraggeber zurückgegeben, es sei denn es wird eine gesonderte Vereinbarung über die Erstellung einer Dokumentation geschlossen. Von der Rückgabepflicht sind solche Unterlagen nicht betroffen, die „Das Büro“ aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufbewahren muss.

10. Öffentliche Zuschüsse

Die Firma „Das Büro“ prüft soweit dies im Auftrag definiert wurde, ob für den Auftraggeber die Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen aus Landesmitteln, Bundesmitteln oder EU-Mitteln besteht. Sie übernimmt im Rahmen der Beratung die Vorbereitung entsprechender Antragsunterlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Gewährung der Zuschüsse übernimmt die Firma „Das Büro“ keinerlei Haftung. 

11. Honorar, Rechnungsstellung

Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt 0,5 Stunden. Sofern nicht gemäß zuvor vereinbartem Stundensatz die Leistungsabrechnung erfolgt, beinhaltet das Tageshonorar acht Zeitstunden [zu 60 min]. An- und Abfahrt sind in der Arbeitszeit nicht enthalten. Für Termine außerhalb der Geschäftsräume von „Das Büro“ kommen entfernungsabhängige Fahrtkosten von 0,30€/KM sowie ein Stundensatz von 20€/Std für Fahrt- bzw. Reisezeit und eventuell Spesen für Übernachtung und Verpflegung hinzu.

Die Firma „Das Büro“ ist berechtigt die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen sowie im Rahmen der Durchführung des Auftrages Abschlagsrechnungen zu erstellen. Aufrechnungen gegen Honorarforderungen der Firma „Das Büro“ sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00 und Verzugszinsen Höhe von 2% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz an. Die Firma „Das Büro“ kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Firma „Das Büro“ auch während der Laufzeit des Vertrages die Fortführung von Leistungen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich der offen stehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Gegenansprüche der Firma „Das Büro“ kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

13. Abwerbung von Mitarbeitern

Beide Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Angestellten oder freien Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, diesen anzustellen oder mit diesem direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse – auch nicht über oder für Dritte – einzugehen.

14. Haftung

Eine Haftung der Firma „Das Büro“ auf Schadensersatz – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen jedoch eine Haftung für eine schriftlich zugesicherte Leistung sowie für fahrlässiges Verhalten der Firma „Das Büro“ oder eines Erfüllungsgehilfen, wird auf den Gesamthöchstbetrag von € 3.000,00 (Dreitausend Euro) beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung durch grobfahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für genannte Schadensersatzansprüche beschränkt sich ferner bei jedem fahrlässigen Verhalten auf vorhersehbare Schäden. Das Büro haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

15. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung das Auftragsverhältnis, so behält die Firma „Das Büro“ den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, wobei sie sich das anrechnen lassen muss, was sie durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Wenn die Kündigung durch die Firma „Das Büro“ aufgrund eines Umstandes erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erfolgt keine Anrechnung was „Das Büro“ durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt in beiden Fällen hiervon unberührt.

Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der andere Vertragspartner seine Vertragsverpflichtungen trotz entsprechender Mahnung schuldhaft nicht nachkommt.

16. Beratungstermine/Schulungstermine

Verbindlich vereinbarte Beratungstermine und/oder Schulungstermine können von beiden Seiten bis 15 Tage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Gleiches gilt, soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich geworden ist, das von keiner Seite zu vertreten ist und das die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht. Bei einer Absage eines verbindlich vereinbarten Beratungstermins durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor diesem Termin kann die Firma „Das Büro“ eine Entschädigung für jeden abgesagten Beratungstag wie folgt pauschal in Rechnung stellen:

- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag 200,00 € für gebuchte Tagesleistungen
- ab dem 3. Tag  300,00 € für gebuchte Tagesleistungen
- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag  20,00 € für Kurztermine unter 2 Stunden
- ab dem 3. Tag  30,00 € für Kurztermine unter 2 Stunden
- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag  40,00 € für Termine über 2 Stunden bis 8 Stunden
- ab dem 3. Tag  60,00 € für Termine über 2 Stunden bis 8 Stunden

 

 

Bei einer kurzfristigen Absage eines Seminars ab dem 14. Tag vor dem Seminar fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Seminar- bzw. Schulungspreises an. Bei einer Absage ab dem 3. Tag vor dem Seminar/Schulung wird der gesamte Seminar- bzw. Schulungspreis erhoben. 

Zu erstatten sind daneben die aufgewendeten sonstigen Kosten (Reisekosten, Hotelkosten, etc.) unter Berücksichtigung etwaiger Stornierungsgutschriften. 

Können Schulungstermine aufgrund nicht genügender Teilnehmerzahl nicht stattfinden, so werden die Teilnehmer hierüber rechtzeitig informiert. 

Für abgesagte Beratungstermine/ Schulungstermine wird einvernehmlich ein neuer Termin festgelegt. 

Weist der Auftraggeber der Firma „Das Büro“ nach, dass tatsächlich ein geringerer Schaden als die pauschal berechnete Ausfallentschädigung entstanden ist, so hat er nur diesen geringeren Betrag zu erstatten. 

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Emden.